Teilnahme­bedingungen

Aktionszeitraum: 14.03.2025 bis 13.04.2025
Verantwortungsvoll genießen!

  1. Allgemeines
    1. Die Corona Cashback Promotion (nachfolgend "Cashback Promotion" genannt) ist ein Angebot von AB InBev Switzerland GmbH, Suurstoffi 22, 6343 Rotkreuz, Schweiz, UID-Nummer: CHE-457.269.984 (nachfolgend " AB InBev " oder "Veranstalter" genannt).
    2. Die Cashback-Aktion ist ein zeitlich und mengenmäßig begrenzter Rabatt, der von Verbrauchern online eingelöst werden kann.
    3. Ein Kauf ist erforderlich. Bitte bewahren Sie einen aufgeschlüsselten Kassenzettel auf, auf dem Uhrzeit und Datum des Kaufs vor der Teilnahme, aber innerhalb des Aktionszeitraums, vermerkt sind, da dieser für die Teilnahme benötigt wird. Ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse sind erforderlich.
    4. AB InBev fordert zu verantwortungsvollem Trinken auf. Kaufen Sie NICHT mehr Produkte, als Sie vernünftigerweise verwenden oder verbrauchen können, nur um an dieser Aktion teilzunehmen.
    5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme und die Einlösung der Cashback-Aktion ("Allgemeine Geschäftsbedingungen"). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Werbematerialien diese Bedingungen Vorrang.
    6. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie ("Sie" oder "Teilnehmer") sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, sind Sie von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Teilnahmebedingungen
    1. Um an der Cashback-Aktion teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und über ein Schweizer Bankkonto mit IBAN verfügen, das SEPA-Zahlungen unterstützt. Die Teilnahme ist nur in Ihrem eigenen Namen möglich.
    2. Die Cashback-Aktion gilt für die folgenden Produkte: Corona Extra 33cl in der Flasche (6er-Pack, 10er-Pack, 24er-Pack), Corona Extra 50cl in der Dose (6er-Pack oder 24er-Pack), Corona Cero 33cl in der Flasche (6er-Pack, 24er-Pack), Corona Cero 33cl in der Dose (4er-Pack) ("Cashback-Produkte"), die vom Teilnehmer im Zeitraum vom 14.03.2025 bis 13.04.2025 ("Aktionszeitraum") in einem Detailhandelsgeschäft in der Schweiz gekauft wurden. Die Cashback-Aktion gilt nicht für einzelne Flaschen oder Dosen.
    3. Rücknahmeanträge müssen bis spätestens 23:59 Uhr am 13.04.2025 abgeschlossen sein. Der Kaufbeleg muss im vorgesehenen Format auf coronaextra.ch hochgeladen werden. Sie müssen das Teilnahmeformular mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrem Alter, Ihrer E-Mail-Adresse, dem Namen des Händlers und Ihrer Bankverbindung ausfüllen und den Kaufbeleg als Anhang oder Foto hochladen. Auf dem Kassenzettel müssen der Name des Händlers, das Kaufdatum, das Aktionsprodukt und der Preis klar ersichtlich sein. AB InBev behält sich das Recht vor, den Originalbeleg bis zum Ende der Cashback-Aktion zur Überprüfung anzufordern.
    4. Der Cashback besteht aus einer Rückerstattung von CHF 5 (inkl. MwSt.) pro Kauf von einem oder mehreren Multipacks ("Cashback") (siehe Ziffer 2.2). Als Kaufnachweis gilt der Kassenbon, pro Bon ist nur ein Cashback von CHF 5 möglich. Mehr als ein Multipack auf einem Bon hat keinen Einfluss auf den Standard-Cashback, der immer CHF 5 beträgt. Ein Teilnehmer hat Anspruch auf maximal 4 Cashbacks, sofern er/sie 4 Mal teilnimmt und jedes Mal einen anderen gültigen Bon einreicht. Ein eindeutiges Bankkonto, das für einen Cashback verwendet wird, kann nur mit einem Teilnehmer verknüpft werden. Teilnahmen mit doppelten Quittungen, ein Teilnehmer mit verschiedenen E-Mail-Adressen oder Bankkonten, mehrere Teilnehmer mit denselben Bankkonten usw. werden disqualifiziert. Die Cashback-Aktion kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden. Die Versandkosten werden nicht erstattet.
    5. Die maximale Anzahl der Einlösungen für die gesamte Cashback-Aktion ist auf 10.000 begrenzt. Sollte die Anzahl der gültigen Teilnahmen diese Höchstzahl überschreiten, werden - da AB InBev eine faire und ehrliche Aktion durchführen möchte - 10.000 Einlösungen nach dem Zufallsprinzip von einer unabhängigen dritten Partei aus allen gültigen Teilnahmen, die während des Aktionszeitraums eingegangen sind, ausgewählt, jedoch erst nachdem alle ungültigen und/oder disqualifizierten Teilnahmen entfernt wurden. Aus diesem Grund wird die tatsächliche Ausführung der Cashbacks erst nach Ende der Cashback-Aktion Ende April durchgeführt.
    6. Die Cashback-Aktion gilt nur für Verbraucher, nicht für Einzelhändler, Vermittler oder Wiederverkäufer. Mitarbeiter von AB InBev, verbundene Unternehmen und deren unmittelbare Familienangehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
    7. Cashback wird nur gewährt, wenn alle Bedingungen unter 2.1-2.6 erfüllt sind. Wenn ein Rückzahlungsantrag die Frist oder eine der Formvorschriften nicht einhält, wird kein Cashback gewährt.
    8. Der Cashback wird innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen durch die Hofmarschall GmbH (Ruessenstrasse 5, 6340 Baar, Schweiz) auf das bei der Beantragung der Einlösung angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Allfällige Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
    9. AB InBev behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Cashback-Aktion auszuschließen, die falsche Angaben machen, den Teilnahmeprozess oder die Website manipulieren oder zu manipulieren versuchen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Cashback-Aktion auf unfaire oder unredliche Weise zu beeinflussen. In solchen Fällen kann ein Ausschluss von der Cashback-Aktion, die Ablehnung von Cashback-Zahlungen oder die Rückerstattung von bereits gewährtem Cashback in Betracht gezogen werden.
    10. Cashback ist nicht übertragbar und kann nicht gegen andere Vorteile eingetauscht werden.
  3. Keine Garantie
    1. AB InBev übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Aktionsprodukten bei den teilnehmenden Händlern. Sollte das gewünschte Produkt nicht vorrätig sein, berechtigt dies den Teilnehmer nicht, die Aktion später in Anspruch zu nehmen.
    2. Wenn alle Aktionsprodukte ausverkauft sind, kann AB InBev die Cashback-Aktion vor dem geplanten Ablaufdatum beenden.
  4. Datenschutz und Datensicherheit
    1. Alle personenbezogenen Daten, die für die Cashback-Aktion zur Verfügung gestellt werden, werden für die Zwecke der Cashback-Aktion sowie für Forschungs- und Analysezwecke durch den Veranstalter und/oder durch einen von ihm beauftragten Vertreter zur Unterstützung bei der Durchführung der Cashback-Aktion verwendet. Personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung oder Kontodaten, Quittung) dürfen nur zum Zweck der Durchführung der Cashback-Aktion an Dritte weitergegeben werden und werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet. Ihre persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie der Website und der Datenschutzrichtlinie der Aktion behandelt. Nach Beendigung der Aktion bewahrt AB InBev keine Daten oder Aufzeichnungen auf.
    2. Datenschutz und Datensicherheit haben für AB InBev Priorität. AB InBev trifft jederzeit angemessene vertragliche, technische und organisatorische Massnahmen, um die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu erfüllen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
    3. Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit die Löschung oder Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Bitte richten Sie Ihr Auskunfts-, Löschungs- oder Berichtigungsbegehren zusammen mit einem Identitätsnachweis an das zuständige Unternehmen.
    4. Wenn Sie von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen oder eine Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: http://www.edoeb.admin.ch.
    5. Wenn Sie Bedenken oder Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich in erster Linie an AB InBev wenden (siehe unten).
  5. Beendigung
    1. AB InBev behält sich das Recht vor, die Cashback-Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, Ihre Teilnahmerechte aus berechtigten Gründen zu widerrufen und Ihnen die erneute Teilnahme zu untersagen, insbesondere wenn Sie gegen Ihre Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen oder der in Bezug genommenen Datenschutzerklärung verstoßen. Jegliche Haftung von AB InBev sowie Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Cashback-Aktion sind ausgeschlossen.
    2. Wenn Sie von der Cashback-Aktion zurücktreten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an support@coronaextra.ch. Mit der Kündigung erlischt jeglicher Anspruch auf die Cashback-Aktion.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung der Cashback-Aktion gültig.
  6. Begrenzung der Haftung
    1. AB InBev haftet nicht für (i) technische Fehler (Website-Ausfälle, fehlerhafte Eingaben), (ii) Zahlungsverzögerungen aufgrund falscher Bankdaten, (iii) Verlust oder Diebstahl von Cashbacks, sobald diese an den Teilnehmer übertragen wurden, (iv) jegliche Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und Einzelhändlern in Bezug auf Cashback-Produkte.
    2. AB InBev haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige oder Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Programm.
  7. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sind sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien entspricht. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
  8. Zuständigkeit und anwendbares Recht
    1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz von AB InBev Switzerland GmbH oder am Wohnsitz des Teilnehmers zuständig.
    2. Auf diese Bedingungen ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UNO-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Projektträger: AB InBev Switzerland GmbH, Suurstoffi 22, 6343 Rotkreuz, Schweiz.